Beiträge

für eine selbständige Mitversicherung von Familienangehörigen

sowie zur privaten Fortführung bei Austritt aus dem Unternehmen

Familienversicherung

Angehörige können ohne Gesundheitsprüfung durch den Hauptversicherten (privat) mitversichert werden. Lediglich für den separaten Zahnbereich wird nach fehlenden Zähnen gefragt und 20% Zuschlag pro fehlendem Zahn erhoben bis max. 5 fehlenden Zähnen.

Wer zählt zu den Familienangehörigen?

Hierzu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, welche in häuslicher Gemeinschaft mit dem (haupt-)versicherten Arbeitnehmenden leben sowie Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. unterhaltberechtigt sind. Nachversicherungsfähig sind spätere Kinder des/der versicherten Arbeitnehmenden; die Frist beträgt sechs Monate ab Geburt bzw. Adoption.

Nur GKV-versicherte Familienanghörige mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können mitversichert werden.

Familienversicherung

Angehörige können ohne Gesundheitsprüfung durch den Hauptversicherten (privat) mitversichert werden. Lediglich für den separaten Zahnbereich wird nach fehlenden Zähnen gefragt und 20% Zuschlag pro fehlendem Zahn erhoben bis max. 5 fehlenden Zähnen.

Wer zählt zu den Familienangehörigen?

Hierzu zählen Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, welche in häuslicher Gemeinschaft mit dem (haupt-)versicherten Arbeitnehmenden leben sowie Kinder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. unterhaltberechtigt sind. Nachversicherungsfähig sind spätere Kinder des/der versicherten Arbeitnehmenden; die Frist beträgt sechs Monate ab Geburt bzw. Adoption.

Nur GKV-versicherte Familienanghörige mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können mitversichert werden.

Hinweis: ein Antrag auf den Krankenzusatzversicherungsschutz für den/die Familienangehörigen ist nur innerhalb der ersten 6 Monate ab Versicherungsbeginn der (eigenen) betrieblichen Krankenzusatzversicherung des versicherten Arbeitnehmenden (Hauptversicherter) möglich.

private Fortführung bei Austritt

Bestehende Vertäge können ohne Gesundheitsprüfung auf eigene Kosten privat fortgeführt werden.

Das gilt sowohl für den eigenen Vertrag des/der Arbeitnehmenden sowie für ggf. bereits bestehende Verträge mitversicherter Familienangehörige. Der Beitrag wird pro Person zum Alter bei Austritt neu kalkuliert; Beitragsrabatte aus dem Gruppenvertrag des Arbeitgebers entfallen.

private Fortführung bei Austritt

Bestehende Vertäge können ohne Gesundheitsprüfung auf eigene Kosten privat fortgeführt werden.

Das gilt sowohl für den eigenen Vertrag des/der Arbeitnehmenden sowie für ggf. bereits bestehende Verträge mitversicherter Familienangehörige. Der Beitrag wird pro Person zum Alter bei Austritt neu kalkuliert; Beitragsrabatte aus dem Gruppenvertrag des Arbeitgebers entfallen.

Hinweis: Alle Beitragsangaben erfolgen unter Vorbehalt und entstammen den aktuell zugänglichen Informationen des Versorgungsträgers per 07.2025. Dieser kann die Beiträge ändern, ohne dass derartige Beitragsänderungen in dieser Information gleichlautend aktualisiert würden. Bitte fragen Sie im Zweifesfall die aktuellen Beiträge über das Kontaktformular an.